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Enthalten in Betriebsrats-WahlCockpit
Geschäftsordnung: Mit diesen 5 Tipps schaffen Sie Klarheit über Ihre Zuständigkeiten
Um zu verhindern, dass es in einem neu zusammengesetzten Betriebsratsgremium Unklarheiten darüber gibt, wer welche Aufgaben übernimmt, ist es sinnvoll, sich auf eine Geschäftsordnung zu einigen, § 36 BetrVG. Von einer durchdachten Geschäftsordnung kann der Betriebsrat nur profitieren. Die folgenden Tipps unterstützen Sie bei der Erstellung einer Geschäftsordnung.
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Enthalten in Betriebsrats-WahlCockpit
Wie der Betriebsrat organisiert ist
Im BetrVG finden Sie unter der Überschrift „Geschäftsführung des Betriebsrats“ (§§ 26 bis 41 BetrVG) alles Wichtige zur internen Organisation Ihres Gremiums. Hier sind unter anderem Ihre Befugnisse als Betriebsratsvorsitzender geregelt und wann ein Betriebsausschuss gewählt werden muss. Zudem erfahren Sie, wann Sie Ausschüsse einsetzen können und wie Sie Beschlüsse richtig fassen. Ich habe mich im Folgenden auf die für Sie wichtigsten Aspekte zu Beginn einer neuen Amtszeit fokussiert.
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Enthalten in Betriebsrats-WahlCockpit
Konstituierende Sitzung: Hier beginnt Ihre Amtszeit als Betriebsrat
Nun ist es so weit: Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Sie in den neuen Betriebsrat gewählt. Ihre erste Amtshandlung ist die konstituierende Sitzung. Hierzu lädt der Wahlvorstand ein. Und zwar vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag, § 29 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Sitzung selbst muss nicht innerhalb einer Woche nach der Wahl stattfinden. Sie kann auch wesentlich später terminiert werden.
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Bei Neuwahl erledigt sich hier die Anfechtung
Eine Betriebsratswahl ganz ohne Fehler durchführen? Das gelingt wegen der teilweise sehr komplexen rechtlichen Anforderungen nicht immer. Zum Glück hat allerdings nicht jeder Fehler juristische Konsequenzen. Sollte eine Betriebsratswahl allerdings wegen eines entsprechenden Fehlers angefochten werden, kann dies u. U. Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gremiums haben oder auch zu einer Wahlwiederholung führen. Wird eine Betriebsratswahl angefochten und findet während des laufenden Wahlanfechtungsprozesses eine Neuwahl statt, entzieht die Neuwahl der Anfechtung die Rechtsgrundlage. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (22.9.2025, Az. 16 TaBV 23/25).
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