Wer sich beruflich neu orientieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden. Nach Auffassung des Gerichts reicht es aus, wenn Beschäftigte nachvollziehbar erklären, dass sie das Zwischenzeugnis für Bewerbungen benötigen. Der Arbeitgeber darf diesen Wunsch nicht ohne konkrete Anhaltspunkte in Zweifel ziehen (Urteil vom 04.03.2026, Az. 5 SLa 495/25).