Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine wichtige Entscheidung zur Gleichbehandlung von Beschäftigten getroffen. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Lohnerhöhung davon abhängig gemacht werden darf, dass Mitarbeitende einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben (Urt. v. 26.11.2025, Az. 5 AZR 239/24).