Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Bremen (12.9.2025, Az. 8 K 539/25) unterstreicht einen wichtigen Unterschied zwischen Beamtenrecht und Arbeitsrecht in der freien Wirtschaft: Auch schwerwiegendes privates Fehlverhalten kann zum endgültigen Verlust des Beamtenstatus führen. Als Personalrat sollten Sie dieses Urteil kennen, um die verbeamteten Kollegen korrekt beraten und die Grenzen des Disziplinarrechts realistisch einschätzen zu können.