Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte sich mit einer Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz zu befassen (30.6.2026, Az. 6 B 931/25). Ein Lehrer im Beamtenverhältnis auf Probe sollte entlassen werden. Die Entscheidung hat sowohl eine beamtenrechtliche als auch eine verfahrensrechtliche Komponente. Beide Aspekte sollten Sie als Personalrat kennen, um Ihre Kolleginnen und Kollegen optimal beraten zu können.