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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Mehr Arbeit gewünscht und nicht gehört: Wenn Beschäftigte in Teilzeit einfach ignoriert werden
Dienstgebende, die sich mit einem Aufstockungsverlangen eines*einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden konfrontiert sehen, schaffen nicht selten vollendete Tatsachen. Sie besetzen ganz einfach den Vollzeitarbeitsplatz mit einem*einer anderen Mitarbeitenden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat aber längst geklärt, dass das so nicht geht. Dienstgebende machen sich schadenersatzpflichtig (BAG, 18.7.2017, Az. 9 AZR 259/16).
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Höhere Eingruppierung bei fachlicher Einarbeitung
Müssen Beschäftigte, um ihre Tätigkeit ausüben zu können, festgelegte Schulungseinheiten durchlaufen, muss sich dies in der Eingruppierung niederschlagen. Beachten Sie dies, denn hier geht es schließlich um Ihr Geld (Kirchliches Arbeitsgericht (KAG) der Diözese Rottenburg-Stuttgart, 20.1.2025, Az. AS 08/24).
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Ist eine Ihrer Aufgaben als MAV betroffen, haben Sie einen Anspruch auf Auskunft
Es gibt Themen, über die Dienststellenleitungen und MAV-Gremien relativ viel und häufig streiten. Dazu gehört definitiv Ihr Unterrichtungsanspruch durch Ihre Dienststellenleitung. Die „Streithäufigkeit“ zeigt aber auch, wie wichtig das Thema Information ist. So auch in diesem Fall bei Fragen der MAV zur Leiharbeit in der Dienststelle (KGH.EKD, 23.6.2025, Az. I-0124/29-2024).
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Dummer-Jungen-Streich kostet Ausbildung
Der Fall: Ein Azubi füllte zum Spaß Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen. Passiert ist zum Glück nichts – außer, dass sich der Azubi jetzt eine neue Lehrstelle suchen muss (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 346/25).
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Schwerbehinderung muss anerkannt sein
Sollen Beschäftigte fristlos entlassen werden, muss der*die Kündigungsberechtigte die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis der kündigungsberechtigenden Tatsachen aussprechen. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung nicht mehr möglich. Bei schwerbehinderten Menschen kann die Dienststellenleitung von der 2-Wochen-Frist entbunden sein – aber das gilt längst nicht immer (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 19.12.2025, Az. 4 Sa 56/23).
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Keine „Mindesthaltbarkeit“ eines BEM
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres durchzuführen. Aber was passiert, wenn nach Abschluss des BEM ein*e Mitarbeiter*in erneut mehr als 6 Wochen krank ist?
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Kein Anspruch auf Erhaltung von Arbeitsplätzen
Wie weit geht das Recht eines*einer schwerbehinderten Mitarbeitenden auf leidensgerechte Beschäftigung? Was passiert, wenn der*die Arbeitgebende eine andere Beschäftigung möglich machen könnte – diese aber grundsätzlich für die Zukunft wegen eines geänderten Organisationskonzepts gar nicht vorgesehen hat? Darüber gab es Streit vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG).
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Arbeit im Homeoffice als leidensgerechte Tätigkeit?
Homeoffice wurde spätestens in der Pandemie zu einem großen Thema. Und so ist es mit Abstrichen bis heute geblieben. Vielfach wird Arbeit im Homeoffice eingerichtet oder ausgedehnt – oft zum Nutzen beider Seiten. Aber kann ein*e Mitarbeiter*in unter Umständen auch eine Tätigkeit im Homeoffice als leidensgerechte Beschäftigung erzwingen?
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Unfall im Homeoffice ist nicht immer Arbeitsunfall
Auch im Homeoffice lauern unerwartete Gefahren. Denn die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Allerdings stellt sich gerade bei einem Unfall im Homeoffice die Frage, ob dieser unfallversichert ist. Das ist nicht immer der Fall, wie Sie der folgenden Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg entnehmen können (9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Auch die Fahrt auf dem Rücksitz ist Arbeitszeit
Wann beginnt die Arbeitszeit, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Betriebs tätig werden? Und kommt es unter Umständen darauf an, wie sie dort hinkommen? Das sind Fragen, die immer wieder zu Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten führen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem spanischen Fall eine klare Entscheidung getroffen (9.10.2025, Az. C-110/24), die auch für Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen relevant ist.
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Einmaliger Streikaufruf rechtfertigt kein Hausverbot
Ein gegen einen Gewerkschaftssekretär ausgesprochenes Hausverbot ist rechtswidrig, wenn dieses ein Arbeitgeber vor dem Hintergrund eines Streikaufrufs ausgesprochen hat und keine Wiederholungsgefahr besteht. Das zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund in einer Auseinandersetzung zwischen Amazon und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (11.6.2025, Az. 7 BV 79/24).
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