Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Die Menschen sind sehr unterschiedlich. Der eine steckt einen blöden Spruch weg, als wäre das gar nichts. Die andere wiederum würde sich bei dem gleichen Spruch schon gemobbt fühlen. Sie als MAV sehen sich dann in der Sprechstunde Mitarbeitenden gegenüber, die Mobbingvorwürfe erheben. Und dann ist es an Ihnen, zu unterscheiden, ob ein bloßer Konflikt vorliegt oder tatsächlich Mobbing. Diese Unterscheidung mussten auch die Richter*innen im nachfolgenden Fall treffen (Arbeitsgericht Mannheim, 11.6.2026, Az. 5 Ca 139/25).
Rechtsprechung