Leider kommt es immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen, im Extremfall sogar mit Todesfolge. Schnell steht dann der Vorwurf fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Raum. Die strafrechtlichen Folgen treffen nicht nur Vorgesetzte, sondern auch andere Mitarbeiter, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung ergibt (Arbeitsgericht Steinfurt, 26.1.2026, Az. 23 Ds 63/25).