Ein Mitarbeiter ist immer wieder oder sogar lang andauernd krank und sammelt dennoch in dieser Zeit Urlaub an? Genauso ist es, auch wenn viele Arbeitgeber das nicht wahrhaben wollen. Mitarbeiter, die länger krank sind, erwerben den gleichen Anspruch auf Erholungsurlaub wie die Kollegen, die arbeitsfähig sind. Das Gleiche gilt für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Darüber hinaus gelten für Langzeiterkrankte längere Übertragungsregeln. Das sollten Sie Ihrem Arbeitgeber klarmachen, wenn er den Urlaub bei langen Arbeitsunfähigkeitszeiten kürzen will.