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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Absage an schwerbehinderte Bewerber: Das ist besonders wichtig
Ist die Auswahl getroffen, sagt Ihr Unternehmen oder Ihre Dienststelle allen anderen Bewerbern ab. Wie die Unternehmensleitung bei schwerbehinderten Bewerbern richtig vorgeht, hängt davon ab, ob die Beschäftigungsquote im Hinblick auf schwerbehinderte Mitarbeiter erfüllt ist oder nicht. Werden Sie am besten unterstützend tätig.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Wer wird zum Gespräch geladen? So sieht Ihre Beteiligung aus
Ihr Arbeitgeber möchte sich von Ihnen bei der Auswahl für die Vorstellungsgespräche nicht in die Karten schauen lassen? Das muss er aber! Ihre Beteiligung am Auswahlverfahren schließt auch ein, dass Ihr Arbeitgeber Sie über die ausgewählten Kandidaten und über beabsichtigte Vorstellungsgespräche unterrichtet.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Ihr Arbeitgeber hat Prüfpflichten bei der Stellenbesetzung: Achten Sie darauf!
Vor jeder Einstellung steht die Planung, mit der festgelegt wird, wie die ideale Personalie aussieht, welche Anforderungen die Tätigkeit stellt und wie der künftige Mitarbeiter gesucht werden soll. Schafft Ihr Arbeitgeber neue Arbeitsplätze im Unternehmen oder wird ein Arbeitsplatz frei, hat er jedes Mal zu prüfen, ob er die jeweilige Stelle mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzen kann.
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