Ihr Arbeitgeber muss Sie als Personalrat vor jeder Kündigung anhören. Wenn er mehrere Kündigungen ausspricht, muss er Sie vor allen Kündigungen anhören. Grundsätzlich – denn im Einzelfall kann eine Anhörung ausreichen. So wie im folgenden Urteil für einen Betriebsrat, das aber auf Sie übertragbar ist (Landesarbeitsgericht [LAG] Baden-Württemberg, 10.6.2026, Az. 19 Sa 6/26).