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Enthalten in Personalrat aktuell
Erneute Kündigung, erneute Anhörung?
Ihr Arbeitgeber muss Sie als Personalrat vor jeder Kündigung anhören. Wenn er mehrere Kündigungen ausspricht, muss er Sie vor allen Kündigungen anhören. Grundsätzlich – denn im Einzelfall kann eine Anhörung ausreichen. So wie im folgenden Urteil für einen Betriebsrat, das aber auf Sie übertragbar ist (Landesarbeitsgericht [LAG] Baden-Württemberg, 10.6.2026, Az. 19 Sa 6/26).
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Enthalten in Personalrat aktuell
Diskriminierung: Entschädigung ja – aber nicht ewig
Der Anspruch auf Schadenersatz wegen einer diskriminierenden Nichteinstellung kann grundsätzlich auch den entgangenen Arbeitsverdienst umfassen. Der Verdienstausfall muss aber auf die ursprüngliche Diskriminierung zurückzuführen sein. Im folgenden Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG) war diese Kausalität nicht mehr gegeben (10.9.2026, Az. 8 AZR 153/25).
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Zwischenzeugnis bei Bewerbung: Arbeitgeber darf den Wunsch nicht einfach ablehnen
Wer sich beruflich neu orientieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden. Nach Auffassung des Gerichts reicht es aus, wenn Beschäftigte nachvollziehbar erklären, dass sie das Zwischenzeugnis für Bewerbungen benötigen. Der Arbeitgeber darf diesen Wunsch nicht ohne konkrete Anhaltspunkte in Zweifel ziehen (Urteil vom 04.03.2026, Az. 5 SLa 495/25).
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Außerordentliche Kündigung wegen angeblicher Mitarbeiterabwerbung
Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund und das Einhalten strenger gesetzlicher Vorgaben voraus. Das Arbeitsgericht (ArbG) Arnsberg entschied, dass eine Kündigung wegen angeblicher Mitarbeiterabwerbung unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber zu lange wartet (Urteil vom 31.03.2026, Az. 1 Ca 877/25).
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Nicht jeder Konflikt ist gleich Mobbing
Konflikte am Arbeitsplatz können belastend sein. Das Arbeitsgericht (ArbG) Mannheim hat jedoch klargestellt, dass nicht jede belastende Auseinandersetzung bereits als Mobbing einzustufen ist (Urt. v. 11.6.2026, Az. 5 Ca 139/25). Für Sie ist die Entscheidung wichtig, weil Sie bei Konflikten prüfen sollten, ob eine Benachteiligung oder rechtswidriges Verhalten vorliegt.
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Enthalten in Personalrat aktuell
AGG-Hopper oder nicht? Ihre Dienststellenleitung muss das konkret darlegen
Es gibt sie, die AGG‑Hopper – Personen, die sich ganz gezielt auf verschiedene Stellen bewerben, wohl wissend, dass sie wahrscheinlich wegen Alters, Erkrankungen oder Schwerbehinderung abgelehnt werden. Sie bewerben sich nicht mit der Absicht, die Stelle zu besetzen, sondern nur um eine Entschädigung nach dem AGG zu erhalten. Dienstherren haben mit solchen Bewerbern große Not; insbesondere ist es gar nicht so einfach, das AGG-Hopping zu beweisen (Landesarbeitsgericht [LAG] Nürnberg, 30.6.2026, Az. 7 SLa 25/26).
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Enthalten in Personalrat aktuell
17,5 Jahre sind befristungsrechtlich eine kurze Zeit
Eine sachgrundlose Befristung kann mit Beschäftigten nur geschlossen werden, wenn diese noch nie zuvor in der Dienststelle beschäftigt gewesen waren. Eine Vorbeschäftigung ist grundsätzlich befristungsfeindlich, so regelt es § 30 Abs. 1 TVöD in Verbindung mit § 14 Abs. 2 TVöD. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt. Und „sehr lange“ wird hier ernst genommen, wie der folgende Fall zeigt. Fehler gehen übrigens zulasten des Dienstherrn, denn bei Fehlern ist die Befristung unwirksam und der Beschäftigte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 5.5.2026, Az. 10 Sa 923/25).
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Bei Zulagen kommen Ihre Dienstgebenden nicht an Ihnen vorbei
Der Kirchengerichtshof (KGH) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte darüber zu entscheiden, ob ein kirchlicher Arbeitgeber Mitarbeitenden zusätzliche Zulagen zahlen darf, ohne die MAV daran zu beteiligen (25.2.2026, Az. II-0124/28-2025). Die gute Nachricht: Ganz ohne Sie geht es nicht!
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Elternzeit schützt Beschäftigte umfassend
Viele Eltern nutzen die Elternzeitregelungen. Während der Elternzeit haben die Eltern besonderen Kündigungsschutz. Auch in der Zeit ab Anmeldung der Elternzeit besteht dieser Kündigungsschutz, so steht es in § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Was aber, wenn ein*e Mitarbeiter*in seine*ihre Elternzeit aufteilt, besteht dann der vorgelagerte besondere Kündigungsschutz nur bei der ersten Anmeldung der Elternzeit oder vor jedem Abschnitt? Die Antwort kommt vom Bundesarbeitsgericht (BAG, 18.6.2026, Az. 2 AZR 213/25):
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Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Was Sie als MAV schon jetzt tun können
Für Sie als MAV beginnt die eigentliche Arbeit schon lange vor dem 1.1.2027. Denn Sie müssen schon vorher wissen, welche Änderungen auf Sie zukommen. Nur dann können Sie Ihre Kolleg*innen gut beraten. Zum 1.1.2027 müssen Sie also schon eingearbeitet sein.
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