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Hier geht es zu den Arbeitshilfen aus dem Webinar "Dauerstress im Job", bestehend aus der Checkliste "Dauerstress und Überlastung erkennen" und den beiden Muster-BVs zu den Themen Arbeitszeiterfassung und ständige Erreichbarkeit.
Immer wieder kommen Kolleg*innen auf Sie zu und schildern ein ähnliches Gefühl: Sie fühlen sich nicht gesehen, nicht ernst genommen oder schlicht nicht wertgeschätzt von ihren Vorgesetzten oder sogar ihrem*ihrer Dienstgebenden. Wertschätzung hat viele Facetten. Es ist nicht nur ein Lob, sondern beginnt banal bereits mit einer Begrüßung und hat positive Auswirkungen auf das soziale Miteinander und die psychische Gesundheit! Wie gut funktioniert die Wertschätzung in Ihrem Betrieb? Was wissen Sie als MAV über dieses alltägliche, unterschätzte und wichtige Thema?
Glück, das klingt zunächst nach etwas sehr Persönlichem. Doch aktuelle Erkenntnisse aus der Glücksforschung zeigen klar: Glück ist kein Zufall. Es lässt sich beeinflussen und hat eine enorme Bedeutung für Gesundheit, Resilienz und Leistungsfähigkeit. Ein wichtiges Thema für Sie als MAV, denn viele der betreuten Kolleg*innen stehen in diesen schwierigen Zeiten unter besonderen Belastungen – ob körperlich, psychisch oder sozial. Da gerät das Gefühl von Glück manchmal fast in Vergessenheit.
Guter Schlaf ist eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Konzentration – das wissen heute eigentlich alle Erwachsenen. Dennoch wird das Thema Schlaf in den meisten Betrieben nicht thematisiert oder als Privatsache betrachtet. Dabei zeigen Studien aus Arbeitsschutz und der Schlafforschung deutlich, dass Schlaf sich auf die Arbeit auswirkt. Ebenso tragen Arbeitsbedingungen wie lange Arbeitszeiten, Schichtsysteme, Stress oder ständige Erreichbarkeit dazu bei, dass Kollegen dauerhaft wenig oder zu schlecht schlafen. Was wissen Sie als Betriebsrat über das Thema Schlaf und Arbeit?
„Ob der Philipp heute still wohl bei Tische sitzen will?“ Dieses alte Struwwelpeter-Ideal vom stillen, geraden Sitzen ist längst überholt. Moderne Arbeitswissenschaft empfiehlt heute etwas anderes: dynamisches Sitzen. Wer einen großen Teil seines Arbeitstags am Schreibtisch oder in einer sitzenden Position verbringt, sollte seine Sitzhaltung regelmäßig verändern. Dazu braucht es jedoch einen Arbeitsstuhl, der Bewegungen zulässt und den Körper gleichzeitig dort unterstützt, wo es notwendig ist – insbesondere im Rückenbereich. Ein ergonomischer Arbeitsstuhl ist damit ein zentrales Arbeitsmittel für gesundes Arbeiten, ob im Büro oder in der Montage. Für Sie als Betriebsrat lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Ausstattung der Arbeitsplätze. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, sich einen Überblick zu verschaffen: Entsprechen die Arbeitsstühle im Betrieb den ergonomischen Anforderungen?
Unter Gesundheitsförderung versteht man Maßnahmen und Angebote, die die Gesundheit der Kollegen individuell stärken und zu ihrem Wohlbefinden beitragen. Dies ist eine freiwillige Leistung der Dienststelle. Gesetzlich verpflichtet ist sie dazu nicht. Dies ist nur im Bereich des ArbSchG, insbesondere in § 5, verankert. Dienstherren möchten oft nichts von der Gesundheitsförderung wissen – dabei kann sich diese gerade für sie lohnen.
Übergewicht ist weltweit ein großes gesundheitliches Problem. Sicher, Sie als Personalrat können das Essverhalten Ihrer Kollegen nicht ändern, aber: Sie können in der Dienststelle ein effektives Gesundheitsmanagement schaffen, das die Gesundheit Ihrer Kollegen wenigstens in Ihrem Einflussbereich – so gut es geht – schützt. Und wer weiß, der ein oder andere nimmt sicher auch etwas für sein Privatleben aus Ihrer Gesundheitsfürsorge mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Dezember 2014 entschieden, dass extreme Adipositas eine Behinderung sein kann (18.12.2014, Az. C-354/13).
Es gibt Muttertage, Vatertage … warum nicht auch Gesundheitstage in der Dienststelle? Ich bin mir sicher, viele Kolleginnen und Kollegen werden diese gern nutzen. Wie Sie solche Gesundheitstage gestalten können, das lesen Sie hier.
2 Gesetze sollten Sie als Personalrat in Sachen Gesundheitsförderung kennen. So zeigen Sie, wie tief Ihr Wissen geht. Das ist zum einen § 20 SGB V und zum anderen § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Ohne dieses Wissen kann Ihr Engagement für das Thema Gesundheit ansonsten zu einem bösen Erwachen bei einer Steuerprüfung führen und Ihr Dienstherr muss zusätzliche Steuern bezahlen. Gesundheitsangebote sind nämlich bis zu 600 € im Jahr steuerfrei, wenn das Angebot der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands dient (§ 20 SGB V).
Seit 2003 gibt es diesen internationalen Aktionstag mit dem Ziel, die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten weltweit zu fördern. Eine schöne Gelegenheit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durch kleine Impulse zu erleben und Neues auszuprobieren.