Ein Mitglied des Personalrats bewirbt sich intern auf eine ausgeschriebene Stelle. Ausgerechnet über diese Bewerbung soll nun der Personalrat im Rahmen seiner Beteiligungsrechte beraten und entscheiden. Muss das betroffene Mitglied an der Beratung teilnehmen oder darf es sogar mit abstimmen? Das BPersVG enthält eine klare Regelung: Entscheidend ist, ob die Angelegenheit die persönlichen Interessen des Personalratsmitglieds unmittelbar und individuell berührt.