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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bereit, mehr zu arbeiten
Trotz sämtlicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten am Markt fehlen vielen Betrieben Fachkräfte. Und zwar immer häufiger. Denn immer mehr Babyboomer steigen aus dem Berufsleben aus. Die Lücke an Fachkräften vergrößert sich ständig – wohl auch, weil viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht bereit sind, mehr zu arbeiten. Selbst wenn sie könnten. Dem widerspricht jetzt allerdings eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Ergebnis der Befragung ist, dass fast drei Viertel der Befragten mehr arbeiten würden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
So setzen Sie sich sinnvoll im Sinne Ihrer Kolleginnen und Kollegen ein
Noch immer leisten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden. Nach neuesten Erkenntnissen arbeiten Beschäftigte auch immer wieder über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus. Das kommt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten häufiger vor, wenn Arbeitgeber als Einsparmaßnahme viel Personal abbauen. Gesund ist das zumindest auf längere Sicht nicht. Leisten auch Ihre Kolleginnen und Kollegen immer wieder Überstunden? Dann nehmen Sie Einfluss. Wie? Das lesen Sie im Folgenden.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Diese Pläne hat die Bundesregierung
Die aktuelle Bundesregierung möchte im Arbeitsrecht einiges ändern. So plant sie die Abkehr vom 8-Stunden-Tag. Es soll eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Das hätte gravierende Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine konkrete Umsetzung steht zurzeit nicht zur Debatte. Was in Aussicht steht, lesen Sie im Folgenden.
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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Keine dauerhafte Teilzeit während der Brückenteilzeit
Hat eine Kollegin oder ein Kollege mit Ihrem Arbeitgeber erfolgreich Brückenteilzeit vereinbart, kann er bzw. sie während seiner/ihrer Brückenteilzeit keinen Antrag auf unbefristete Teilzeit für die Zeit danach stellen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (2.12.2024, Az. 16 GLa 821/24).
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Kündigung bei „einvernehmlichem“ Arbeitszeitbetrug
Manchmal kommen die Richter*innen in verschiedenen Instanzen zu unterschiedlichen Ergebnissen für denselben Fall. Ein Grund hierfür kann sein, dass die rechtliche Sichtweise auf den Fall prinzipiell dieselbe ist, aber die Abwägung und Gewichtung am Ende verschieden ausfallen. Das führte möglicherweise auch im vorliegenden Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 13.12.2018, Az. 2 AZR 370/18) zu unterschiedlichen Urteilen.
Schichtarbeit und BEM: Ihr Wissen als BR zählt
Kollegen, die aufgrund längerer oder wiederholter Krankheit im BEM sind, können oft nicht einfach wieder mit der Schichtarbeit beginnen. Grund ist, dass gerade die Nachtschicht den natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus stört und dies für die Erholung oder auch bei chronischen Erkrankungen nicht machbar ist. Beschäftigen Sie sich als Betriebsrat mit einem in der Praxis herausfordernden Thema und unterstützen Sie mit Ihrem Wissen Ihre Kollegen.
6 Tipps, wie die Gesundheit von Kollegen in Schichtarbeit gefördert werden kann
Als Betriebsrat möchten Sie die Gesundheit Ihrer Kollegen aktiv unterstützen, gerade weil die Schichtarbeit Belastungen wie Schlafstörungen, unregelmäßige Ernährung und Probleme im Sozialleben mit sich bringt. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie 6 Ansatzpunkte, die sich in der Praxis bewährt haben, um Schichtarbeit so gesund wie möglich zu gestalten, und 2 konkrete Unternehmensbeispiele. Lassen Sie sich inspirieren!
Achtung, Falle: Dieser Spruch der Einigungsstelle zur Schichtarbeit ist unwirksam!
Wenn ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht, steht in den allermeisten Fällen der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber im Raum. Nicht immer aber gelingen diese Verhandlungen. Dann können beide Seiten die Einigungsstelle anrufen, die dann verbindlich entscheidet. Aber dieses Entscheidungsrecht hat Grenzen, wie sich aus einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergibt (9.7.2013, Az. 1 ABR 19/12).
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