Manchmal kommen die Richter*innen in verschiedenen Instanzen zu unterschiedlichen Ergebnissen für denselben Fall. Ein Grund hierfür kann sein, dass die rechtliche Sichtweise auf den Fall prinzipiell dieselbe ist, aber die Abwägung und Gewichtung am Ende verschieden ausfallen. Das führte möglicherweise auch im vorliegenden Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 13.12.2018, Az. 2 AZR 370/18) zu unterschiedlichen Urteilen.
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