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Es kommt nicht so selten vor, dass man seinen Jahresurlaub nicht im Kalenderjahr einbringen kann. Was ist dann, verfällt dieser Urlaub? Nein, Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen ihren Urlaub zwar grundsätzlich in dem Jahr nehmen, in dem er entstanden ist. Aber TVöD und Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erlauben auch eine Übertragung, in gewissen Grenzen. Eine Übertragung ist aus betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. In diesem Fall muss der Urlaub bis 31. März bzw. am 31. Mai angetreten sein.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Allerdings haben nicht alle Anspruch auf gleich viel Urlaub. Was Sie zum Urlaubsanspruch einiger Personengruppen wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.
Das Thema Urlaubsabgeltung führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Das Recht auf bezahlten Jahresurlaub umfasst nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch den Anspruch auf finanzielle Abgeltung des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaubs (EuGH, 25.11.2021, Rs. C-233/20).
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
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Spätestens jetzt ist die Ferienplanung Ihrer Kollegen in vollem Gange. Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Ihren und den Wünschen Ihrer Kollegen nachzukommen. Da er allerdings nicht alle Arbeitnehmer zur gleichen Zeit entbehren kann, darf er einen Urlaubsantrag unter bestimmten Voraussetzungen auch ablehnen. Wann das der Fall ist, lesen Sie im Folgenden. Außerdem erfahren Sie, was Sie tun können, damit die Urlaubsplanung in Ihrem Betrieb möglichst reibungslos abläuft.
Arbeitnehmer sollen ihren Urlaub im jeweiligen Kalenderjahr nehmen. Das gelingt allerdings nicht allen. Deshalb stellt sich immer wieder die Frage: Darf ich meine verbliebenen Urlaubstage ohne Weiteres ins neue Jahr mitnehmen? Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Es kommt auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall an. Denn die geltende gesetzliche Grundregel wurde in den vergangenen Jahren durch etliche Entscheidungen konkretisiert. Aber lesen Sie selbst:
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