Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Damit das Inklusions- bzw. Integrationsamt und die Agentur für Arbeit prüfen können, ob Ihr Arbeitgeber seine Beschäftigungs- bzw. Abgabenpflicht erfüllt, muss er jährlich eine entsprechende Meldung erstatten. Zu Ihren Aufgaben gehört es, zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber die Anzeige rechtzeitig und richtig erstattet. Möglicherweise ist Ihnen diese Pflicht ja sogar übertragen worden. In jedem Fall müssen Sie die Rahmenbedingungen genau kennen.
Rechte und PflichtenSGB IX