Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Ziel von Sozialplänen ist es, die Nachteile bei Betriebsänderungen für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen abzumildern. Fast immer finden sich in Sozialplänen umfangreiche Regelungen zur Zahlung von Abfindungen, wenn es um den Verlust des Arbeitsplatzes geht. Wird ein Betrieb etwa geschlossen und wird ein Mitarbeiter wirksam an einen anderen Standort versetzt, kann dieser Beschäftigte keine Kündigung oder Zahlung einer Abfindung verlangen. Das lässt sich einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Saarland entnehmen (26.6.2024, Az. 1 Sa 43/23).
BetriebsänderungGleichbehandlung