Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat sollen durch die Übernahme des Amtes keine Nachteile erleiden. Deshalb darf sich Ihr Gehalt durch die Betriebsratstätigkeit nicht verringern. Zudem darf Ihr Gehalt nicht geringer sein als das vergleichbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. Die Entgeltsicherung gilt für alle Betriebsräte. Der Anspruch auf Gehaltsangleichung kommt in erster Linie bei voll von der regulären Arbeit freigestellten Kolleginnen und Kollegen zum Tragen. Nach der Rechtsprechung kann die Vergütungsentwicklung im Rahmen von § 37 Abs. 4 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung verbindlich gestaltet werden. Ein Muster zur Orientierung lesen Sie im Folgenden.
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Aushilfskräfte sind Beschäftigte, die Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin zur Unterstützung bei Auftragsspitzen, Vertretungen oder befristeten Projekten herbeizieht. Eine Aushilfe ist keine eigene rechtliche Form, sondern ein flexibler Beschäftigungsbegriff. Viele Betriebe kommen ohne Aushilfen nicht aus, zumindest greifen die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gern darauf zurück. Damit diese zu guten Konditionen beschäftigt werden, einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber am besten auf eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema.
Beim Prämienlohn handelt es sich um einen ergebnisbezogenen Entgeltanteil. Ihre Mitbestimmungsrechte (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) beim Thema Prämien erstrecken sich u. a. auf die Prämienart, die Bezugsmerkmale und die Festsetzung des Leistungsmaßstabs, der Prämienhöchstleistung und der einzelnen Leistungsstufen. Sorgen Sie für Rechtsklarheit und sichern Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen Ansprüche in einer Betriebsvereinbarung. Im Folgenden geht es um Prämien für die gewerblichen Beschäftigten.
Natürlich ist Alkohol nicht die einzige Droge, die es gibt, aber eine Droge, an die man jederzeit und leicht herankommt. Zudem sind alkoholisierte Beschäftigte eine große Gefahr für sich selbst und für andere. Sagen Sie deshalb Nein zu Alkohol in der Dienststelle!
Der demografische Wandel ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Von Jahr zu Jahr gehen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Rente; meist mehr, als neue Kräfte nachrücken. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Betrieb demografiefreundlich aufstellt. Mit der folgenden Betriebsvereinbarung kann er/sie dem Ziel ein Stück näher kommen.
Eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer abzuschließen ist inzwischen bei den meisten Arbeitgebern gang und gäbe. Das verwundert auch nicht. Schließlich müssen wir alle privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rente wird bei vielen von uns nicht ausreichen, um den Lebensabend abzusichern. Als Betriebsrat reden sie mit, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge geht. Denn die Leistungen zählen zum Arbeitsentgelt. Am besten versuchen Sie, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Betriebsvereinbarung zum Thema Altersvorsorge zu einigen. Im Folgenden habe ich ein Muster zur Orientierung für Sie vorbereitet.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine konkrete medizinische Maßnahme zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Sie setzt vor allem eine gute Struktur voraus. Am besten vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin eine Betriebsvereinbarung, um die wichtigsten Eckpunkte festzulegen.
Muster-Betriebsvereinbarung: Vertrauensarbeitszeit
Entscheiden Sie als Betriebsrat sich, Sprechstunden anzubieten, werden Sie sehr schnell feststellen, dass auch Sie davon profitieren. Denn die Sprechstunde ist häufig eines der wichtigsten Instrumente für den stetigen Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Für die ordnungsgemäße Einrichtung einer Sprechstunde ist ein Beschluss Ihrerseits notwendig. Doch zuvor sollten Sie sich einigen, ob, wann und wo eine Sprechstunde stattfinden soll.
Ich empfehle Ihnen zudem, die Regelungen in einer Betriebsvereinbarung festzuzurren. Ziel sollte es dabei sein, festzulegen, wann die Sprechstunden stattfinden und was Ihre Kolleginnen und Kollegen beachten müssen, wenn sie zu Ihnen kommen. Ein Muster zur Orientierung lesen Sie im Folgenden.
Der Sommer steht vor der Tür, und damit sicherlich auch in Ihrem Betrieb einige Praktikanten. Um für die Beschäftigung von Praktikanten Rechtsklarheit zu schaffen, einigen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber am besten auf eine Betriebsvereinbarung zur Beschäftigung von Praktikanten. Wie eine solche aussehen könnte, lesen Sie im Folgenden.
Passen Sie diese Muster-BV an die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb an:
Möchte Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Standards im Hinblick auf die betriebliche Ordnung festschreiben, haben Sie ein Mitbestimmungsrecht. Denn § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG greift immer, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die das Verhalten der Beschäftigten in Bezug auf die betriebliche Ordnung betreffen. Deshalb reicht es auch, wenn eine Maßnahme darauf gerichtet ist, das Verhalten der Beschäftigten zu steuern oder die Ordnung des Betriebs zu gewährleisten. Am besten können Sie sich für Ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin auf eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Ordnung einigen.