Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Ein Betriebsratsvorsitzender hat einen vertraulichen Hinweis aus einem Compliance-Briefkasten entnommen und geöffnet. Das Arbeitsgericht (ArbG) Heilbronn musste entscheiden, ob dieses Verhalten eine fristlose Kündigung und sogar den Ausschluss aus dem Betriebsrat rechtfertigt. In Dienststellen spielen vertrauliche Meldesysteme ebenfalls eine immer größere Rolle – und damit auch die Frage, wie Mitglieder der MAV mit sensiblen Hinweisen umgehen müssen (ArbG Heilbronn, 13.6.2025, Az. 7 BV 3/24).
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