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Enthalten in Betriebsrat aktuell
Mitbestimmungsgesetz wird 50 – und hat immer weniger Einfluss
Das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) ist in diesem Jahr 50 Jahre alt geworden. Allerdings haben immer weniger Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten im Inland einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat. Immer häufiger nutzen die Unternehmen rechtliche Lücken, um die Mitbestimmung legal zu umgehen.
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Hier kann Ihr Arbeitgeber ohne Sie aktiv werden
Kaum ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin begrüßt Ihre Mitbestimmungsrechte. Deshalb freuen sie sich besonders, wenn sie Angelegenheiten entscheiden können, ohne Sie als Betriebsrat beteiligen zu müssen. Zwar haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte in vielen Bereichen. Es gibt allerdings auch Handlungsfelder, in denen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin allein entscheiden kann. Die sollten Sie unbedingt kennen. Denn nur so können Sie unnötige Streitigkeiten vermeiden. Wann Sie sich besser nicht um Ihre Beteiligung streiten sollten, lesen Sie im Folgenden.
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Enthalten in Personalrat aktuell
Sie sind immer und vor allen Dingen umfassend vor Einstellungen zu beteiligen
Das Gesetz – egal, ob Bundes- oder Landespersonalrat – ist eindeutig, wenn es um Einstellungen neuer Mitarbeiter geht: Der Personalrat muss rechtzeitig, das heißt im Bund mindestens 10 Tage vor Abschluss des Arbeitsvertrags beziehungsweise Arbeitsantritt, über die geplante Einstellung unterrichtet werden. Sie haben dann wiederum bis zu 10 Tage Zeit, zu entscheiden, ob Sie zustimmen oder nicht.
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Enthalten in Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte
Napo: ohne viele Worte – eine hervorragende Ergänzung für jede Sicherheitsunterweisung
In einer modernen, multikulturellen Belegschaft, in der Menschen vieler Nationalitäten zusammenarbeiten, stoßen die Inhalte der vorgegebenen Sicherheitsunterweisungen auf gewisse Herausforderungen. Besonders wenn Kollegen Schwierigkeiten beim Lesen haben oder die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, stoßen klassische Textdokumente und PowerPoint-Präsentationen an ihre Grenzen. Hier bietet die Plattform napofilm.net ein innovatives Konzept, das auch Ihren Betrieb dabei unterstützt, Sicherheit lebendig und barrierefrei zu vermitteln. Schauen Sie es sich an und schlagen Sie die Nutzung im ASA vor.
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Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
So nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte
Fragen der Arbeitszeit sind sowohl für die Bezahlung von Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen als auch in Bezug auf Belastung und Gesundheit relevant. Die Auslastung – und damit gerade auch die Arbeitsbelastung – ist in verschiedenen Branchen sehr unterschiedlich. Einen gesunden Weg für alle zu finden und die Arbeit zukunftsgerecht zu gestalten, ist deshalb ein großes Thema. Denn eine gewisse Flexibilität ist in Zeiten schwankender Märkte und immer härteren Wettbewerbs für Ihren Arbeitgeber ein wichtiges Gut. Auch viele Kolleginnen und Kollegen bevorzugen ein hohes Maß an Flexibilität. Als Betriebsrat haben Sie bei der Arbeitszeit umfangreiche Mitbestimmungsrechte. Lesen Sie, wie diese aussehen.
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