Enthalten in Urteilsdienst für den Betriebsrat
Kaum ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin begrüßt Ihre Mitbestimmungsrechte. Deshalb freuen sie sich besonders, wenn sie Angelegenheiten entscheiden können, ohne Sie als Betriebsrat beteiligen zu müssen. Zwar haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte in vielen Bereichen. Es gibt allerdings auch Handlungsfelder, in denen Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin allein entscheiden kann. Die sollten Sie unbedingt kennen. Denn nur so können Sie unnötige Streitigkeiten vermeiden. Wann Sie sich besser nicht um Ihre Beteiligung streiten sollten, lesen Sie im Folgenden.
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