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Enthalten in Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte
Letzte Chance nutzen: Bewerbung für den Bundesteilhabepreis 2026
Der Bundesteilhabepreis geht 2026 in die 7. Runde. Unter dem Motto „Berufseinstieg inklusiv – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“ sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Projekte, die diesen Schritt in die Arbeitswelt beispielhaft unterstützen.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Schritt für Schritt: So muss Ihr Arbeitgeber Sie im gesamten Verfahren beteiligen
Haben Sie eine Unternehmensleitung, die bei der einen oder anderen Station einer Einstellung gerne „vergisst“, die Schwerbehindertenvertretung ordnungsgemäß zu beteiligen? Dann sollten zumindest Sie den Überblick behalten und Ihren Arbeitgeber ggf. auf die fehlende Beteiligung hinweisen. Dabei hilft Ihnen die folgende Darstellung der wichtigsten Schritte während des Recruiting-Verfahrens.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Achten Sie darauf, dass die Unternehmensleitung abgelehnte Bewerber korrekt anschreibt
Ist die Auswahl getroffen, sagt Ihr Unternehmen allen anderen Bewerbern ab. Nur wenn die Unternehmensleitung bei der Absage schwerbehinderter Bewerber richtig vorgeht, kann das Bewerbungsverfahren ohne unangenehme Folgen abgeschlossen werden. Hilfreich ist es deshalb, wenn Sie als Fachfrau oder Fachmann Unterstützung leisten.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Sie sind dabei: Ihre Beteiligung rund um die Vorstellungsgespräche
Ihr Arbeitgeber möchte sich von Ihnen bei der Auswahl für die Vorstellungsgespräche nicht in die Karten blicken lassen? Das muss er aber! Ihre Beteiligung am Auswahlverfahren schließt auch ein, dass Ihr Arbeitgeber die SBV über die geplante Auswahl und über beabsichtigte Vorstellungsgespräche unterrichtet.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Einstellung schwerbehinderter Kollegen? Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber scheuen vor der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer zurück und sind wenig aufgeschlossen für Ihren Standpunkt als Schwerbehindertenvertretung. Werden Sie mit dieser Haltung der Unternehmensleitung konfrontiert, sollten Sie an die zahlreichen Vorteile der Einstellung Schwerbehinderter erinnern.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Ihr Arbeitgeber hat diese Prüfpflichten bei der Besetzung: Kontrollieren Sie, ob er sich daran hält
Vor jeder Einstellung steht die Planung, mit der festgelegt wird, wie die ideale Personalie aussieht. Dabei darf Ihr Arbeitgeber eines keinesfalls vergessen: Schafft er neue Arbeitsplätze im Unternehmen oder wird ein Arbeitsplatz frei, hat er jedes Mal zu prüfen, ob er die jeweilige Stelle mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzen kann. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber diese Pflicht nicht vergisst und richtig erfüllt.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Diese Rechte haben diskriminierte Menschen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede unzulässige Benachteiligung von Beschäftigten wegen eines Diskriminierungsmerkmals aus § 7 Abs. 1 AGG. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung stellt sich zunächst die Frage, was überhaupt als Diskriminierungsmerkmal gilt.
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Enthalten in S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung
Die Integration ausländischer Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung stellt Sie als Schwerbehindertenvertretung vor besondere Herausforderungen. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben sind insbesondere migrations- und sozialrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein sensibler und gut informierter Umgang mit diesen Themen kann dazu beitragen, die Inklusion zu fördern und Diskriminierung zu vermeiden.
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