Enthalten in Mitarbeitende Aktiv Vertreten
Als der Gesetzgeber vor einigen Jahren das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt hat, wurde es von den Arbeitgebenden zunächst mit viel Skepsis betrachtet. Man fürchtete, vom Gesetzgeber noch mehr Bürokratie „aufs Auge gedrückt“ zu bekommen, ohne dafür einen unternehmerischen Gegenwert zu erhalten. Immer mehr Arbeitgebende sehen aber inzwischen, dass es ihnen auch einen „Gewinn“ bringen kann, wenn sie gemeinsam mit den Mitarbeitenden Wege aus der Arbeitsunfähigkeit (AU) und insbesondere nach einer leidensgerechten Tätigkeit suchen.
BEM