Suchergebnisse
58
58 Treffer
So führen Sie als Schwerbehindertenvertretung jedes BEM sicher durch – vom 7-Schritte-Fahrplan über das vertrauensvolle Erstgespräch bis zum datenschutzkonformen Umgang mit sensiblen Daten.
Wenn der Arbeitgeber zögert: So überzeugen Sie ihn, setzen das BEM mit Ihren Rechtshebeln durch und meistern auch schwierige Fälle – bis zur Wiedereingliederung psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen.
Als Schwerbehindertenvertretung erkennen Sie jeden BEM-Fall sicher – von Ihrer Rolle im Verfahren bis zur korrekten Berechnung der entscheidenden 6-Wochen-Frist.
Sie als Schwerbehindertenvertretung sehen sich im betrieblichen Alltag zunehmend mit psychischen Erkrankungen von Beschäftigten konfrontiert. Diese Entwicklung stellt nicht nur die betroffenen Menschen selbst, sondern auch Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen vor erhebliche Herausforderungen.
Durch eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg ist der Nachweis des Zugangs wichtiger Schreiben neu bewertet worden. Das LAG entschied, ob der Zugang einer Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) durch ein Einwurfeinschreiben als bewiesen gewertet werden kann (Urt. v. 14.7.2025, Az. 4 SLa 26/24).
Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres durchzuführen. Aber was passiert, wenn nach Abschluss des BEM ein*e Mitarbeiter*in erneut mehr als 6 Wochen krank ist?
Als der Gesetzgeber vor einigen Jahren das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt hat, wurde es von den Arbeitgebenden zunächst mit viel Skepsis betrachtet. Man fürchtete, vom Gesetzgeber noch mehr Bürokratie „aufs Auge gedrückt“ zu bekommen, ohne dafür einen unternehmerischen Gegenwert zu erhalten. Immer mehr Arbeitgebende sehen aber inzwischen, dass es ihnen auch einen „Gewinn“ bringen kann, wenn sie gemeinsam mit den Mitarbeitenden Wege aus der Arbeitsunfähigkeit (AU) und insbesondere nach einer leidensgerechten Tätigkeit suchen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gehört zu den Aufgaben, die Sie als Betriebsrat maßgeblich begleiten. Das bezieht sich sowohl auf den BEM-Prozess als auch auf einzelne BEM-Gespräche. Die Übergabe im BEM-Prozess ist dabei vergleichsweise einfach im Vergleich zu den BEM-Gesprächen. Denn auch wenn die Wahlperiode endet und BR-Kollegen aus dem Amt ausscheiden, bleiben die BEM-Fälle und die Schicksale der betroffenen Kolleginnen und Kollegen bestehen. Hier ist es nicht nur Ihre Pflicht, eine gute Übergabe zu gestalten, sondern auch, ein klares Zeichen an die Betroffenen zu senden.
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.