Als Betriebsrat haben Sie bei der Einführung von Schicht- und Nachtarbeit Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Sie werden diese vor allem nutzen, um für Ihre Kolleginnen und Kollegen optimale Bedingungen zu schaffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Gesundheit Ihrer Kollegen. Denn Schicht- und Nachtarbeit wirken sich anerkanntermaßen belastend auf den Organismus aus. Am besten regeln Sie einen Ausgleich in einer Betriebsvereinbarung.
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Hat Ihr Arbeitgeber Sie zu einer Änderungskündigung angehört, sollten Sie eine Stellungnahme formulieren. Wie die aussehen kann, lesen Sie im Folgenden.
Folgendes Muster einer Geschäftsordnung können Sie für Ihre Praxis verwenden:
Da Dienstgebende so gut wie nie völlig sicher sein können, dass
eine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, kombinieren sie sehr oft eine fristlose mit einer hilfsweise fristgemäßen Kündigung. Eine typische Formulierung in einem Kündigungsschreiben lautet etwa so: