Ihren Arbeitgeber ist zur Gleichstellung verpflichtet. Er muss durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass in Ihrem Betrieb Gleichberechtigung tatsächlich realisiert und gelebt wird. Das gilt auch und insbesondere im Hinblick auf das Gehalt. Dafür sollten Sie sich einsetzen.
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Immer mehr Arbeitgeber führen eine leistungsbezogene Vergütung ein. Meistens begründen sie es damit, dass durch die Abhängigkeit des Gehalts von der eigenen Leistung die Motivation der Beschäftigten steigt. Das stimmt zwar. Allerdings haben viele Arbeitgeber auch noch etwas anderes im Blick. Sie versuchen, das Unternehmerrisiko auf die Beschäftigten zu verlagern. Regeln Sie deshalb in einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema möglichst konkrete Kriterien.
Als Betriebsrat haben Sie ein allgemeines Informationsrecht, damit Sie Ihre Aufgabe richtig durchführen können. Das sichert Ihnen § 80 Abs. 2 BetrVG zu. Ihr Arbeitgeber muss Sie rechtzeitig und umfassend unterrichten. Die sich aktuell ständig ändernden Bedingungen führen dazu, dass auch Ihr Arbeitgeber immer wieder Anpassungen vornehmen muss. Dabei ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig Bescheid wissen. Schließlich können Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nur wahrnehmen, wenn Sie umfassend informiert sind. Um Ihre Ansprüche mit Ihrem Arbeitgeber in den Fokus zu rücken, sichern Sie sie am besten in einer Betriebsvereinbarung.
Um zu verhindern, dass es in einem neu zusammengesetzten Betriebsratsgremium Unklarheiten darüber gibt, wer welche Aufgaben übernimmt bzw. wofür zuständig ist, ist es sinnvoll, sich auf eine Geschäftsordnung zu einigen (§ 36 BetrVG). Von einer durchdachten Geschäftsordnung kann der Betriebsrat nur profitieren. Eine Muster-Geschäftsordnung lesen Sie im Folgenden.
Wenn Sie eine Überlastung anzeigen müssen, dann verwenden Si ez. B. das folgende Muster:
Eine zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit wird eines Ihrer großen Themen in den kommenden Jahren sein. Eine gewisse Flexibilität ist wichtig. Denn viele Kollegen bevorzugen flexible Arbeitszeiten. Sie haben bei der Arbeitszeit umfangreiche Mitbestimmungsrechte. Die häufigste Form der Arbeitszeitflexibilisierung ist weiterhin die Gleitzeit. Ein Muster einer Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit lesen Sie im Folgenden.
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihre Mitbestimmungsrechte ignorieren, können Sie ihn mit dem folgenden Schreiben auf seine Pflicht zur Einhaltung hinweisen.
Betriebsvereinbarung zur Einführung von Mitarbeiterkontrollen
Einführung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI)